21.11.12 / Senat will das "Casino Bremen" retten |
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Mittwoch, 21. November 2012 |
Gesetzentwurf beschlossen
Senat will das "Casino Bremen" retten
Die Landesregierung im hoch verschuldeten Bremen will auf Einnahmen
verzichten, um das "Casino Bremen" vor dem Aus zu bewahren. Damit will
sie das Überleben der Stiftung Wohnliche Stadt sichern, die aus der
Spielbankabgabe finanziert wird. Nach einem am Dienstag beschlossenen
Gesetzentwurf sollen die Abgaben des Casinos an der Schlachte von 55 auf
40 Prozent des Bruttospielertrags sinken.
mehr
http://www.radiobremen.de/.......senat100.html
.............. so einfach ist das, wenn man Betreiber und Gesetzgeber in einer Person ist!
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. Dezember 2012 )
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27.10.12 / USt_NEU: EuGH- Az. des Vorabentscheidungsersuchen |
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Samstag, 27. Oktober 2012 |
EuGH Anhängiges Verfahren, C-440/12 (Aufnahme in die BFH- Datenbank am 9.10.2012)
Das Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 21.09.2012 wird beim Gerichtshof (EuGH) unter Az.: C-440/12 geführt
Metropol Spielstätten Unternehmergesellschaft Rechtssache C-440/12
weiter: http://juris.bundesfinanzhof.de/C-440/12
und: http://curia.europa.eu/juris/liste.js.........5555772
Verfahrensverlauf: http://curia.europa.eu/juris/fiche.....jsf
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 28. Oktober 2012 )
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27.10.12 / SpielV: Antwort der BR auf die Kleine Anfrage / Drucksache 17/10741: |
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Samstag, 27. Oktober 2012 |
27.10.12
/ SpielV: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage / Drucksache 17/10741:
weiter: bt._drs._17.0982_16.10.2012_antworten
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26.09.12 / USt_NEU: Die Vorlagefragen an den EuGH: |
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Donnerstag, 27. September 2012 |
USt_NEU:
Nachstehende
Fragen werden vom FG- HH dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren
vorgelegt:
1. Ist Art. 401 (in Verbindung mit
Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahingehend
auszulegen, dass Mehrwertsteuer und nationale Sonderabgabe auf
Glücksspiele nur alternativ, nicht kumulativ erhoben werden dürfen?
weiter >>>>>>>>>>
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Weiter …
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26.09.12 / USt_NEU: EuGH die 4.! - ALLE USt-Bescheide offen halten! |
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Donnerstag, 27. September 2012 |
!!Bitte benachrichtigen Sie
Ihren Steuerberater!!
FINANZGERICHT HH stellt
„Doppelbesteuerung“ des Automatenspiels durch „Umsatzsteuer“
und „Vergnügungssteuer“ in Frage und legt die Sache dem EuGH zur
Vorabentscheidung vor.
Mit Beschluss vom 21.09.2012
(Az. 3 K 104/11) hat das Finanzgericht Hamburg in einem von
Rechtsanwalt Hansen (bekannt als Prozessbevollmächtigter im „Leo
Libera- Verfahren“) geführten Verfahren entschieden, die Frage der
Vereinbarkeit des geltenden Besteuerungssystems im gewerblichen
Automatenspiel mit dem Gemeinschaftsrecht dem Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen.
Bleibt die Hoffnung, dass
dieses Mal vom FG die Fragen richtig und allumfassend gegenüber dem EuGH gestellt werden,
damit im 4. Anlauf der EuGH - aufgrund der "misslich" formulierten Vorlagefrage - auch die Fehlbeurteilung in Sachen
„Leo Libera“ berichtigen kann und nunmehr schlussendlich bestätigt, dass
auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz keine
„Umsatzsteuer“ erhoben werden kann und gem. der
gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiungsrichtlinie (hier Art.
401 in Verbindung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG)
gemeinschaftsrechtlich absolut ausgeschlossen ist.
Ein weiterer guter Grund, dass alle bisher eingereichten Einsprüche gegen die sog. "Umsatzsteuererhebung" nicht zurück genommen werden und auch zukünftig weiterhin Einsprüche eingelegt werden. - Benachrichtigen Sie ihren Steuerberater!!
Lesen Sie mehr dazu unter:
http://www.rechtsanwalt-hansen.de/20011.html
und in der Pressemitteilung des FG- HH: <Hier>
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 27. September 2012 )
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07.09.12 / USt_NEU: Einsprüche nach d. 06.05.2006 aufrechterhalten? |
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Donnerstag, 6. September 2012 |
FINANZVERWALTUNGEN der BRD fordern Rücknahme der USt.- Einsprüche
ein!
BITTE ZUNÄCHST INFORMIEREN und dann über eine evtl.
Einspruchsrücknahme
entscheiden!
Nahezu bundesweit fordern die
FINANZVERWALTUNGEN per „Rundschreiben“ die Rücknahme der gegen die sog.
„Umsatzsteuerbescheide“ eingelegten Einsprüche ein. Begründet wird dies i.d.m.F. damit,
dass die Neuregelung von § 4 Nr. 9 b UStG (per 06.05.2006) mit der EuGH-
Entscheidung vom 10.06.2010 (C-58/09) bestätigt worden wäre. – Vor einen
Einspruchsrücknahme beachten Sie BITTE, dass es sich hierbei lediglich um eine
Einzelfallentscheidung gehandelt hat, bei welcher wesentliche Sach- u.
Rechtlagen bereits aufgrund der vom BFH formulierten Vorlagefrage nicht und/oder
nur unzureichend beachtet worden sind.
Die FINANZVERWALTUNGEN bleiben z. B. nach wie
vor den Nachweis darüber schuldig,
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 8. September 2012 )
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Weiter …
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