22.06.15 / VgSt: BFH Anhängiges Verfahren, II R 21/15 (Aufnahme in die Datenbank am 19.6.2015) |
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Montag, 22. Juni 2015 |
-- Vergnügungssteuer/Spielvergnügungsteuer HH --
BFH Anhängiges Verfahren, II R 21/15 (Aufnahme in die BFH- Datenbank am 19.6.2015)
Ist die Erhebung der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer verfassungsgemäß und unionsrechtskonform?
Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer - kalkulatorische Abwälzbarkeit der Steuer:
Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als
Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das
Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz
erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt
werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern
weitergespielt werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
SpVStG HA § 1 Abs 3; SpVStG HA § 12; GG Art 105 Abs 2a; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 27.8.2014 (2 K 257/13)
Quelle: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=ah&nr=31755
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 22. Juni 2015 )
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