18.02.16 / VgnSt: Mündliche Verhandlung vor dem BFH |
|
|
|
Donnerstag, 18. Februar 2016 |
Der BFH hat die mündliche Verhandlung
bzgl. der Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit
und folgender Fragen:
1. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen des
VergnStG BR n.F., insbesondere wegen Art. 12 Abs. 1 GG oder Art. 8 Abs. 2
BremVerf?
2. Liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Vergnügungsteuer bei den Ländern?
3. Ist die gesetzgeberische Entscheidung hinsichtlich Steuermaßstab und Steuerhöhe gerechtfertigt?
4. Ist das Gebot der kalkulatorischen Abwälzbarkeit durchbrochen?
5. Hat die Steuer eine erdrosselnde Wirkung?
6. Ist der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG betroffen?
für den
02.03.2016
|
11:00 Uhr terminiert. Az.
|
II R 19/14
|
|
Vorinstanz: FG Bremen - 2 K 84/13 (1) - EFG 2014, 964
Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de......-verhandlungen
|
|
|
|
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 18. Februar 2016 )
|